Das BNS und der Flüchtlingsrat Berlin fordern, dass Berlin bei der Umsetzung des GEAS-Anpassungsgesetzes alle Spielräume zugunsten Schutzsuchender nutzt – darunter die Prüfung alternativer Standorte, die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe und den gesicherten Zugang unabhängiger Beratungsangebote. Das geplante Ankunftszentrum Tegel darf kein Symbol einer restriktiven Asylpolitik werden, sondern muss menschenrechtsorientiert ausgestaltet sein.
Schlagwort: BNS
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Die Präsentation aus dem Workshop gibt einen strukturierten Überblick über die Diskussionen und Forderungen der Zivilgesellschaft zur GEAS-Reform und zum Ankunftszentrum Tegel.
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Zum Weltkindertag fordert der Arbeitskreis junger Geflüchteter des Flüchtlingsrats Berlin gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft BERLIN (GEW BERLIN) und dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS): Integration statt Segregation für geflüchtete Kinder und Jugendliche – wir sagen Nein zu Lagerschulen und Isolation, Ja zu Teilhabe durch Bildung.
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Das BNS setzt sich als Teil des „Berliner Modells“ für die Realisierung der Rechte besonders schutzbedürftiger Geflüchteter in Berlin ein. Grundlage hierfür bildet die EU-Aufnahmerichtlinie und der in ihr enthaltende Auftrag zur Identifizierung besonders schutzbedürftiger Asylsuchender und deren individueller Bedarfe. Ziel des vorliegenden Berichts ist es, die Entwicklungen und die Arbeit in 2024 darzustellen.
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Die neue Regierung verschärft das Asylrecht und ignoriert dabei grundlegende Menschenrechte. Schutzsuchenden wird zunehmend der Zugang zu medizinischer Versorgung verwehrt. Zum Weltflüchtlingstag fordern wir, das Zentrum ÜBERLEBEN und Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) gemeinsam mit über 20 Organisationen, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden nachkommt und allen Menschen in Deutschland den…
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Das BNS erstellt regelmäßige Berichte zur Arbeit des Netzwerks sowie zu aktuell festgestellten Themen & Versorgungsproblemen besonders schutzbedürftiger Geflüchteter in Berlin. Der Bericht für das 2. Halbjahr 2024 befasst sich u.a. mit der Auswertung von Beratungsangeboten in der ANo TXL sowie mit Hürden beim Zugang zu Gesundheitsversorgung allgemein und Pflegeleistungen von Geflüchteten mit Behinderungen.
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Der neue Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG gefährdet tausende geflüchtete Menschen und widerspricht EU-Recht. Besonders Schutzbedürftige verlieren ihre Existenzgrundlage. Das BNS fordert eine sofortige Aussetzung der Regelung und die Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards.
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Das BNS fordert eine Änderung der VAB, damit Abschiebungen von psychisch erkrankten Personen in stationärer oder teilstationärer Behandlung nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres erfolgen dürfen. Eine Abschiebung während laufender Behandlung gefährdet Therapieerfolge und kann eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen darstellen.
