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Besondere Schutzbedürftigkeit

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, was Schutzbedürftigkeit und Vulnerabilität sind. Außerdem beleuchten wir, was besondere Schutzbedürftigkeit in verschiedenen Kontexten und in Deutschland bedeutet. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie noch weitere Fragen haben!

Schutzbedürftigkeit und Vulnerabilität

Jeder Mensch hat ein Schutzbedürfnis, so zum Beispiel ein Bedürfnis nach einem sicheren Zuhause, Nahrungsmittelsicherheit, Wohlergehen seiner/ihrer Familie und Freunde.

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Schutzbedürftigkeit eines Menschen. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Faktoren können ebenso wie individuelle Faktoren eine Rolle spielen. Armut, Flucht, Migration, aber auch soziale Sicherungssysteme im Herkunfts- oder Zielland haben einen Einfluss auf die Schutzbedürftigkeit einer Person.

Der Grad der Schutzbedürftigkeit ergibt sich aus den äußeren Umständen und der persönlichen Situation in der sich ein Mensch befindet. Hat ein Mensch Hürden, um seine Rechte wahrzunehmen? Eine fremde Sprache im Zielland ist beispielweise eine Hürde im Zugang zu Rechten. Kinder können nur im Rahmen von Vormundschaften vor Gericht auftreten. Deswegen muss hier zusätzliche Unterstützung geleistet werden.

Quelle: UNHCR, ‘Migrants in vulnerable situations’ UNHCR’s perspective, Juni 2017.

Situationen von Schutzbedürftigkeit (oder Vulnerabilitäten) sind nicht statisch und können sich verändern. Verschiedene Vulnerabilitäten können sich auch überschneiden, beispielsweise kann ein Kind auch traumatisiert sein und deswegen therapeutische Unterstützung benötigen. Hier liegen zwei Arten von Schutzbedürftigkeit vor.

Die besonderen Schutzbedarfe kann man einem Menschen nicht unbedingt ansehen. Daher ist nach einer Hinweisaufnahme eine genaue Feststellung wichtig. Im Feststellungsverfahren wird ermittelt, ob die Person besonders schutzbedürftig ist und welche Bedarfe sie hat.

Die Feststellung muss durch Fachpersonal in einem angemessenen Rahmen durchgeführt werden. Hier ist unter anderem der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses wichtig. Gerade im Falle einer nicht offensichtlichen Schutzbedürftigkeit, die beispielsweise aufgrund von Traumatisierung oder Erfahrungen mit schwerer Gewalt besteht, brauchen viele Menschen ein vertrautes Umfeld, um über Erlebtes sprechen zu können.

Ein Teil der Schutzbedürftigkeit kann offensichtlich sein, beispielsweise eine Schwangerschaft, jedoch kann dieselbe Person auch noch andere Bedarfe haben, die nicht offensichtlich sind, die erst im Gespräch ermittelt werden, wie z.B. eine chronische Krankheit.

Deshalb müssen Hinweisaufnahme, Identifizierung und Unterstützungen angemessen und bedarfsgerecht durchgeführt werden.

Besondere Schutzbedürftigkeit im internationalen Kontext

Jedem Menschen wird, unabhängig von Status oder Art der Einreise in ein Land, Schutz durch die internationalen Menschenrechte zuteil. Der Staat, in dem sich die Person befindet, ist dafür verantwortlich, diese umzusetzen.

In der Praxis ist der Zugang zu Rechten nicht für alle gleich, da Menschen unterschiedliche Ausgangspositionen haben. Ein Kind hat zum Beispiel nicht dieselben Möglichkeiten wie ein Erwachsener. Einige Menschen haben besondere Bedürfnisse, deren Umsetzung notwendig ist, damit sie ihre Rechte in Anspruch nehmen können. Es ist es die Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass diese besonderen Bedarfe unter anderem bei der Aufnahme von geflüchteten Personen berücksichtigt werden.

Das UNHCR hat in einem Vulnerability Screening Tool verschiedene Vulnerabilitätsbereiche (engl. Vulnerability Domains) dargestellt:

Quelle: UNHCR, Vulnerability Screening Tool: Indentifying and addressing vulnerability: a tool for asylum and migration system, S. 3.

Zusätzlich zu diesen genannten Vulnerabilitiy Domains hat der:die Gesprächsführer:in die Möglichkeit weitere Vulnerabilitäten zu identifizieren, z.B. Sprachbarrieren oder Analphabetismus.

Besondere Schutzbedürftigkeit in Deutschland

In Deutschland wird mit zwei Kategorien gearbeitet: entweder ist ein Mensch besonders schutzbedürftig oder nicht. Die EU stellt in ihrer Aufnahmerichtlinie fest, dass für bestimmte Personengruppen ein besonderer Schutzbedarf besteht. Besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen in Deutschland sind Personen mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme. Die Definition geht aus der EU-Richtlinie (Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie) hervor. In Berlin sind besonders schutzbedürftige Personengruppen definiert als:

  • Minderjährige, unbegleitete Minderjährige sowie junge Volljährige, die noch in die Zuständigkeit der Jugendhilfe fallen
  • Menschen mit Behinderung
  • ältere Menschen (ab 61 Jahre)
  • Schwangere
  • Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Frauen, die allein fliehen bzw. alleine in Berlin leben
  • Betroffene von Menschenhandel
  • Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen
  • Personen mit psychischen Erkrankungen
  • Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Genitalverstümmelung.
  • LSBTI

Die BNS-Fachstellen betreuen Geflüchtete, die besonders schutzbedürftig sind. Die Beratungen finden in Berlin statt. In der Beratung werden die individuellen Situationen besprochen und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet. Das BNS unterstützt Menschen, informiert und aktiv im eigenen Migrationsprozess teilzunehmen.

Die BNS Fachstellen beraten besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln. So finden Gespräche mit Asylantragssteller:innen statt. Menschen werden zum Beispiel vor der Anhörung zu beraten.

Zudem betreuen die BNS-Fachstellen auch besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus, die sich nach wie vor im Aufnahmesystem befinden. Außerdem werden schutzbedürftige Personen, die in der Zuständigkeit des LAFs fallen, und damit Leistungen nach dem AsylbLG erhalten (sog. „Geduldete“), unterstützt. Auch werden illegalisierte schutzbedürftige geflüchtete Menschen beraten.