Das BNS fordert die Beibehaltung der bisherigen Berliner Praxis zur Aussetzung der Verteilung schwangerer Asylantragstellerinnen. Eine Änderung würde den Zugang zu wichtigen Leistungen und die Möglichkeit einer Vaterschaftsanerkennung erschweren. Die Schutzbedürftigkeit von Schwangeren erfordert eine Verlängerung der bisherigen Regelung aus menschenrechtlichen und kindeswohlbezogenen Gründen.