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Vorlage zur Bescheinigung besonderer Schutzbedürftigkeit

Die Fachstellen des BNS haben für Beratende eine Vorlage erarbeitet, mit der sie die besondere Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten gegenüber den zuständigen Behörden bescheinigen können. Sie enthält Textbausteine zu besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme (Art. 24 Aufnahmerichtlinie) und zu besonderen Verfahrensgarantien (Art. 20 Asylverfahrensverordnung).

Die Vorlage ist nur als Arbeitshilfe gedacht und ersetzt keine individuelle Begründung. Entscheidend ist, in jedem Einzelfall konkret darzulegen, welche Auswirkungen die Schutzbedürftigkeit hat und warum die genannte Unterstützung notwendig ist.

Die Vorlage ist im direkten Zusammenhang mit dem vom BNS in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten „Bedarfsgerechte Aufnahme von besonders Schutzbedürftigen nach der GEAS-Reform: Rechtsgutachten zu den völker- und europarechtlichen Vorgaben und nationalen Umsetzungserfordernissen sowie den Handlungsspielräumen der Bundesländer“ von der Autorin Johanna Mantel entstanden.

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