Das BNS fordert eine Änderung der VAB, damit Abschiebungen von psychisch erkrankten Personen in stationärer oder teilstationärer Behandlung nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres erfolgen dürfen. Eine Abschiebung während laufender Behandlung gefährdet Therapieerfolge und kann eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen darstellen.