Zum 12.06.2026 treten neue Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft, die das Asylrecht deutlich verändern. Gleichzeitig bestehen Spielräume auf Landesebene. Das BNS und der Flüchtlingsrat Berlin haben 5 zentrale Handlungsfelder identifiziert und formulieren Empfehlungen für eine menschenrechtsbasierte Umsetzung in Berlin.
