Das BNS und der Flüchtlingsrat Berlin fordern, dass Berlin bei der Umsetzung des GEAS-Anpassungsgesetzes alle Spielräume zugunsten Schutzsuchender nutzt – darunter die Prüfung alternativer Standorte, die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe und den gesicherten Zugang unabhängiger Beratungsangebote. Das geplante Ankunftszentrum Tegel darf kein Symbol einer restriktiven Asylpolitik werden, sondern muss menschenrechtsorientiert ausgestaltet sein.
Schlagwort: Grundrecht
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Die geplante Großunterkunft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete verstößt gegen internationale und nationale Kinderrechte, das Berliner Schulgesetz und den Jugendschutz. Der Arbeitskreis junge Geflüchtete des Berliner Flüchtlingsrats und das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen fordern: Kinderschutz, Bildungsgerechtigkeit und dezentrale, kinderrechtskonforme Lösungen statt Lagerpolitik.
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Der Koalitionsvertrag bedeutet eine humanitäre und menschenrechtliche Katastrophe. Das BNS und der Flüchtlingsrat Berlin verurteilen die geplanten Abschiebungen, Zurückweisungen und die Abschaffung zentraler Schutzinstrumente als Bruch mit Grundgesetz, Europarecht und humanitären Verpflichtungen.
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Trotz bestehender Verpflichtungen gibt es in Berlin erhebliche Defizite beim Schutz gewaltbetroffener geflüchteter Frauen. Das BNS fordert eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention, mehr sichere Unterkünfte und besseren Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. Besonders in Großunterkünften und Hostels fehlt es an notwendigen Schutzmaßnahmen.
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Das BNS erstellt regelmäßige Berichte zur Arbeit des Netzwerks sowie zu aktuell festgestellten Themen & Versorgungsproblemen besonders schutzbedürftiger Geflüchteter in Berlin. Der Bericht für das 2. Halbjahr 2024 befasst sich u.a. mit der Auswertung von Beratungsangeboten in der ANo TXL sowie mit Hürden beim Zugang zu Gesundheitsversorgung allgemein und Pflegeleistungen von Geflüchteten mit Behinderungen.
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Der neue Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG gefährdet tausende geflüchtete Menschen und widerspricht EU-Recht. Besonders Schutzbedürftige verlieren ihre Existenzgrundlage. Das BNS fordert eine sofortige Aussetzung der Regelung und die Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards.
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Das BNS fordert die Beibehaltung der bisherigen Berliner Praxis zur Aussetzung der Verteilung schwangerer Asylantragstellerinnen. Eine Änderung würde den Zugang zu wichtigen Leistungen und die Möglichkeit einer Vaterschaftsanerkennung erschweren. Die Schutzbedürftigkeit von Schwangeren erfordert eine Verlängerung der bisherigen Regelung aus menschenrechtlichen und kindeswohlbezogenen Gründen.
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Das BNS fordert die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Erweiterung der Antragsberechtigung für den Wohnberechtigungsschein (WBS) auf alle leistungsberechtigten Geflüchteten. Berlin kann durch eine landesgesetzliche Regelung von seiner Ersetzungskompetenz Gebrauch machen, um geflüchteten Menschen mit befristetem Aufenthalt oder Fiktionsbescheinigung den Zugang zu sozialem Wohnraum zu ermöglichen.