Zum 12.06.2026 treten neue Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft, die das Asylrecht deutlich verändern. Gleichzeitig bestehen Spielräume auf Landesebene. Das BNS und der Flüchtlingsrat Berlin haben 5 zentrale Handlungsfelder identifiziert und formulieren Empfehlungen für eine menschenrechtsbasierte Umsetzung in Berlin.
Schlagwort: geas
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Das BNS und der Flüchtlingsrat Berlin fordern, dass Berlin bei der Umsetzung des GEAS-Anpassungsgesetzes alle Spielräume zugunsten Schutzsuchender nutzt – darunter die Prüfung alternativer Standorte, die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe und den gesicherten Zugang unabhängiger Beratungsangebote. Das geplante Ankunftszentrum Tegel darf kein Symbol einer restriktiven Asylpolitik werden, sondern muss menschenrechtsorientiert ausgestaltet sein.
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Die Präsentation aus dem Workshop gibt einen strukturierten Überblick über die Diskussionen und Forderungen der Zivilgesellschaft zur GEAS-Reform und zum Ankunftszentrum Tegel.
