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Stellungnahme des BNS zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfänger*innen nach dem AsylbLG

Die vorgesehene Bezahlkarte wirft verfassungsrechtliche Bedenken auf und könnte speziell schutzbedürftige Geflüchtete einschränken. Anstelle von Kontrolle ist eine diskriminierungsfreie Lösung erforderlich, wie etwa ein Basiskonto oder eine uneingeschränkte Debitkarte. Berlin sollte einen Weg einschlagen, der fortschrittlich und menschenrechtsorientiert ist, und Barrieren vermeiden.