Das vom BNS beauftragte Rechtsgutachten untersucht, welche Rechte besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen nach der GEAS-Reform haben. Es zeigt, wo das deutsche Bundesrecht hinter den europäischen Vorgaben zurückbleibt und wie die Bundesländer diese Lücken schließen können.
Kategorie: Berichte
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Die Fachstellen des BNS haben für Beratende eine Vorlage erarbeitet, mit der sie die besondere Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten gegenüber den zuständigen Behörden bescheinigen können. Sie enthält Textbausteine zu besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme (Art. 24 Aufnahmerichtlinie) und zu besonderen Verfahrensgarantien (Art. 20 Asylverfahrensverordnung).
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Die Präsentation aus dem Workshop gibt einen Überblick über den Ablauf des Screening-Verfahrens und der vorläufigen Vulnerabilitätsprüfung in Berlin unter GEAS und beleuchtet den aktuellen Planungsstand rund um das neue Ankunftszentrum Tegel.
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Der Bericht enthält die Ergebnisse einer 2025 durchgeführten Erhebung zu besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in acht Berliner Unterkünften. Die Daten zeigen einen hohen Anteil vulnerabler Bewohner:innen sowie Defizite bei Unterbringung und Gesundheitsversorgung. Besonders häufig betroffen waren Minderjährige, alleinreisende Frauen und Alleinerziehende. Der Bericht enthält zudem Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation.
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Der Bericht enthält Kerndaten zu den Beratungstätigkeiten der BNS-Fachstellen im Jahr 2025. Rund 2.100 Personen wurden in knapp 7.000 Beratungsgesprächen beraten. 94 % der Klient:innen waren besonders schutzbedürftig. Die größte Gruppe bildeten Minderjährige und junge Volljährige, gefolgt von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Betroffenen schwerer Gewalt.
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Das BNS setzt sich als Teil des „Berliner Modells“ für die Realisierung der Rechte besonders schutzbedürftiger Geflüchteter in Berlin ein. Grundlage hierfür bildet die EU-Aufnahmerichtlinie und der in ihr enthaltende Auftrag zur Identifizierung besonders schutzbedürftiger Asylsuchender und deren individueller Bedarfe. Ziel des vorliegenden Berichts ist es, die Entwicklungen und die Arbeit in 2024 darzustellen.
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Zum Anlass der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben das BNS gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin die Wahlprogramme der großen Parteien (Bündnis 90/ Die Grünen, BSW, CDU, FDP, die Linke und SPD) analysiert. Angeschaut haben wir uns die Themenbereiche Asylpolitik, Legale Fluchtwege, Leistungen für Geflüchtete, Abschiebungen und Rückführungen, sowie Grenzen.
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Das BNS erstellt regelmäßige Berichte zur Arbeit des Netzwerks sowie zu aktuell festgestellten Themen & Versorgungsproblemen besonders schutzbedürftiger Geflüchteter in Berlin. Der Bericht für das 2. Halbjahr 2024 befasst sich u.a. mit der Auswertung von Beratungsangeboten in der ANo TXL sowie mit Hürden beim Zugang zu Gesundheitsversorgung allgemein und Pflegeleistungen von Geflüchteten mit Behinderungen.
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Das BNS erstellt regelmäßige Berichte zur Arbeit des Netzwerks sowie zu aktuell festgestellten Themen & Versorgungsproblemen besonders schutzbedürftiger Geflüchteter in Berlin. Der Bericht für das 1. Halbjahr 2024 befasst sich u.a. mit Leistungskürzungen nach AsylbLG & der Zunahme psychischer Krisen bei Klient:innen des BNS. Außerdem werden die Ergebnisse einer Erhebung zu Unterbringungsbedarfen der Klient:innen vorgestellt.
