Mit dem im März 2024 verabschiedeten Rückführungsverbesserungsgesetz und der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollen Abschiebungen konsequenter durchgesetzt werden. Diese Entwicklung ist begleitet von einer politischen Rhetorik, die an die frühen 1990er Jahre erinnert. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Minderjährige, Menschen mit Behinderungen oder Traumatisierte sind auf die Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards angewiesen. Diese Standards geraten jedoch zunehmend aus dem Blick, und die Hürden für die Durchsetzung von Rechten steigen, etwa durch erhöhte Nachweispflichten. Auch in Berlin kommt es zu Verletzungen der Rechte vulnerabler Personen, etwa durch Nachtabschiebungen, Abschiebungen trotz schwerer Erkrankungen oder Familientrennungen. Abschiebungen in gefährliche Herkunftsländer sind besonders bedenklich. Das Projekt zielt darauf ab, diese menschenrechtlichen Verstöße systematisch zu beobachten und zu dokumentieren. Für Beratungen und Unterstützungen zu Einzelfällen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachberatungsstellen.
Kontakt für Rückfragen: Elena Litzmann, Referentin für Menschenrechtsmonitoring, Datenanalyse und Berichte im Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS). E-Mail: litzmann@awo-mitte.de; Telefon: +49 171 5574 422