Der Koalitionsvertrag bedeutet eine humanitäre und menschenrechtliche Katastrophe. Das BNS und der Flüchtlingsrat Berlin verurteilen die geplanten Abschiebungen, Zurückweisungen und die Abschaffung zentraler Schutzinstrumente als Bruch mit Grundgesetz, Europarecht und humanitären Verpflichtungen.
Das BNS verurteilt die parlamentarische Anfrage der AfD zur psychosozialen Unterstützung traumatisierter Geflüchteter. Die Arbeit basiert auf fachlichen Standards und rechtlichen Vorgaben. In einem Rechtsstaat werden Entscheidungen gesetzlich getroffen, nicht nach politischer Haltung. Diese Angriffe auf zivilgesellschaftliche Strukturen gefährden demokratische Werte und den gesellschaftlichen Frieden.
Trotz bestehender Verpflichtungen gibt es in Berlin erhebliche Defizite beim Schutz gewaltbetroffener geflüchteter Frauen. Das BNS fordert eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention, mehr sichere Unterkünfte und besseren Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. Besonders in Großunterkünften und Hostels fehlt es an notwendigen Schutzmaßnahmen.
Zum Anlass der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben das BNS gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin die Wahlprogramme der großen Parteien (Bündnis 90/ Die Grünen, BSW, CDU, FDP, die Linke und SPD) analysiert. Angeschaut haben wir uns die Themenbereiche Asylpolitik, Legale Fluchtwege, Leistungen für Geflüchtete, Abschiebungen und Rückführungen, sowie Grenzen.
Der neue Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG gefährdet tausende geflüchtete Menschen und widerspricht EU-Recht. Besonders Schutzbedürftige verlieren ihre Existenzgrundlage. Das BNS fordert eine sofortige Aussetzung der Regelung und die Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards.