Header


BNS Stellungnahme zum Landespflegegeldgesetz

Die Ausführungsvorschriften zum Landespflegegeldgesetz bedürfen zur Harmonisierung mit der UN-BRK und der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einer dringenden Überarbeitung. Generell ist somit bei humanitären Aufenthaltstiteln nach dem 5. Abschnitt des AufenthG von den Voraussetzungen der Ziff. 2 Abs. 3 u. 4 AV LPflGG Abstand zu nehmen.