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Stellungnahme des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) zum Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG

Der neue Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG gefährdet tausende geflüchtete Menschen und widerspricht EU-Recht. Besonders Schutzbedürftige verlieren ihre Existenzgrundlage. Das BNS fordert eine sofortige Aussetzung der Regelung und die Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards.