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BNS Stellungnahme zur Leistungsgewährung Ukraine: Rechtskreiswechsel vereinfachen

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten teils monatelang nur reduzierte Leistungen nach dem AsylbLG, weil der Rechtskreiswechsel ins SGB II/XII verzögert wird. Das BNS fordert, dass der Nachweis eines Online-Antrags als Fiktionsbescheinigung anerkannt wird, um die soziale Absicherung der Betroffenen zu gewährleisten.