Das BNS verurteilt die parlamentarische Anfrage der AfD zur psychosozialen Unterstützung traumatisierter Geflüchteter. Die Arbeit basiert auf fachlichen Standards und rechtlichen Vorgaben. In einem Rechtsstaat werden Entscheidungen gesetzlich getroffen, nicht nach politischer Haltung. Diese Angriffe auf zivilgesellschaftliche Strukturen gefährden demokratische Werte und den gesellschaftlichen Frieden.
Autor: Nomin
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Trotz bestehender Verpflichtungen gibt es in Berlin erhebliche Defizite beim Schutz gewaltbetroffener geflüchteter Frauen. Das BNS fordert eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention, mehr sichere Unterkünfte und besseren Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. Besonders in Großunterkünften und Hostels fehlt es an notwendigen Schutzmaßnahmen.
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Zum Anlass der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben das BNS gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin die Wahlprogramme der großen Parteien (Bündnis 90/ Die Grünen, BSW, CDU, FDP, die Linke und SPD) analysiert. Angeschaut haben wir uns die Themenbereiche Asylpolitik, Legale Fluchtwege, Leistungen für Geflüchtete, Abschiebungen und Rückführungen, sowie Grenzen.
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Der neue Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG gefährdet tausende geflüchtete Menschen und widerspricht EU-Recht. Besonders Schutzbedürftige verlieren ihre Existenzgrundlage. Das BNS fordert eine sofortige Aussetzung der Regelung und die Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards.
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Das BNS fordert die Beibehaltung der bisherigen Berliner Praxis zur Aussetzung der Verteilung schwangerer Asylantragstellerinnen. Eine Änderung würde den Zugang zu wichtigen Leistungen und die Möglichkeit einer Vaterschaftsanerkennung erschweren. Die Schutzbedürftigkeit von Schwangeren erfordert eine Verlängerung der bisherigen Regelung aus menschenrechtlichen und kindeswohlbezogenen Gründen.
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Das BNS fordert die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Erweiterung der Antragsberechtigung für den Wohnberechtigungsschein (WBS) auf alle leistungsberechtigten Geflüchteten. Berlin kann durch eine landesgesetzliche Regelung von seiner Ersetzungskompetenz Gebrauch machen, um geflüchteten Menschen mit befristetem Aufenthalt oder Fiktionsbescheinigung den Zugang zu sozialem Wohnraum zu ermöglichen.
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Das BNS fordert eine Änderung der VAB, damit Abschiebungen von psychisch erkrankten Personen in stationärer oder teilstationärer Behandlung nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres erfolgen dürfen. Eine Abschiebung während laufender Behandlung gefährdet Therapieerfolge und kann eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen darstellen.
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Geflüchtete aus der Ukraine erhalten teils monatelang nur reduzierte Leistungen nach dem AsylbLG, weil der Rechtskreiswechsel ins SGB II/XII verzögert wird. Das BNS fordert, dass der Nachweis eines Online-Antrags als Fiktionsbescheinigung anerkannt wird, um die soziale Absicherung der Betroffenen zu gewährleisten.