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Daten und Analysen

Wie ist die Situation von besonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen in Berlin? Welche Bedarfe haben sie und wie / inwiefern werden diese Bedarfe durch die Regelversorgung in Berlin gedeckt?

Um hierauf Antworten zu finden erheben wir qualitative und quantitative Daten zur Versorgungssituation besonders schutzbedürftiger geflüchteter Menschen in Berlin. Ziel ist es, u.a. die Daten aus der Fachstellenarbeit zu nutzen, um die Bedarfe und Versorgungslagen zu analysieren sowie Zugangshürden und Versorgungslücken festzustellen.

Die Ergebnisse fließen in die politischen Forderungen des Netzwerks mit ein und unterstreichen die Notwendigkeit verbesserter Versorgungsstrukturen in Berlin. Wir unterstützen Entscheidungsträger:innen dabei, auf aktuelle Ereignisse angemessen zu reagieren und fachlich-fundierte Maßnahmen zu ergreifen.

Auf den folgenden Seiten stellen wir zukünftig der Öffentlichkeit Daten und Dokumente über unsere Arbeit zur Verfügung. Bei Fragen oder bei Interesse an einer Kooperation, melden Sie sich gerne bei uns.

Zahlen & Daten 2022:

Im Jahr 2022 wurden in den Fachstellen des BNS insgesamt 2326 Klient:innen beraten. Dies entsprach einer Steigerung von 44 % bei den Klient:innen. Der starke Anstieg war auf die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs in der Ukraine sowie den generellen Anstieg Schutzsuchender in Berlin zurückzuführen. Besonders stark stiegen die Begünstigtenzahlen in den Fachstellen des BBZ (+ 80 %) und des BzSL (+ 113 %). Insgesamt kam es zu längeren Wartezeiten für Erstgespräche, einige Klient:innen konnten zudem nur einmalig beraten und/oder mussten verwiesen werden. Auch Gruppenberatungen nahmen zu.

Bei 2240 Klient:innen wurde eine besondere Schutzbedürftigkeit festgestellt. Den höchsten Anteil hatten Minderjährige inkl. unbegleiteter Minderjährige (UMF) und junger Volljähriger (insgesamt 45 % der Begünstigten). Insbesondere der Anteil der UMF ist in 2022 stark gestiegen (+11 %). 27 % der Klient:innen hatten schwere Gewalt erlebt. Etwa ein Viertel der Klient:innen hatten eine psychische Erkrankung. Ebenfalls rund ein Viertel der Klient:innen hatten eine Behinderung oder schwere chronische körperliche Erkrankung, darunter viele Geflüchtete aus der Ukraine. Insgesamt 40 % der Klient:innen waren weiblich, bei 20 % von ihnen handelte es sich um alleinreisende Frauen. Bei einem Teil der Klient:innen lagen mehrere Formen von Schutzbedürftigkeit vor: Insgesamt wurden bei den 2240 Klient:innen 3317 Schutzbedarfe festgestellt. Die durchschnittliche Anzahl betrug somit 1,5 Schutzbedarfe pro besonders schutzbedürftigem:r Klient:in. Kombinationen von Schutzbedarfen, die 2022 im BNS häufiger festgestellt wurden, waren beispielsweise: Minderjährige / junge Volljährige mit Behinderungen/chronischen körperlichen Erkrankungen oder mit psychischen Erkrankungen, alleinreisende Frauen mit Behinderungen/chronischen körperlichen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen/chronischen körperlichen Erkrankungen und psychischen Erkrankungen.

Die Klient:innen wurden insgesamt zu 5790 erfassten Bedarfen im Zusammenhang mit ihrer Schutzbedürftigkeit beraten. Eines der häufigsten Beratungsthemen 2022 waren Unterbringungsbedarfe, auch im Kontext der sich zuspitzenden Unterbringungssituation für Geflüchtete in Berlin im Berichtsjahr: 38,0 % der Klient:innen wurden hierzu beraten. Viele der Klient:innen (29,4 %) hatten zudem psychologische Versorgungsbedarfe. Darüber hinaus wurden Klient:innen u.a. zu Bedarfen im Kontext des Asylverfahrens bzw. aufenthaltsrechtlichen Themen, allgemeinen leistungsrechtlichen Themen, zu Bildung, zu behinderungs- / krankheitsbedingten Bedarfen, zu kinder- und jugendrechtlichen Bedarfen, schwangerschaftsbezogenen Versorgungsbedarfen oder Bedarfen Alleinerziehender beraten. Die durchschnittliche Anzahl lag bei 2,5 Bedarfen pro Klient.

Zahlen & Daten 2021:

Im Jahr 2021 wurden in den Fachstellen des BNS insgesamt 1615 Klient:innen beraten und 2154 Schutzbedürftigkeiten festgestellt. Die durchschnittliche Anzahl an Schutzbedarfen betrug somit 1,3 erfasste Schutzbedarfe pro Klient:in. Kombinationen von Schutzbedarfen, die 2021 im BNS oft festgestellt wurden, waren beispielsweise minderjährige Kinder mit Behinderung; Gewaltbetroffenheit und psychische Erkrankung/Belastung. Teilweise lagen auch drei oder mehr Formen von Schutzbedürftigkeit bei einer Person vor. Es wurden zudem insgesamt 4056 Bedarfe bei den Klient:innen festgestellt, dies entspricht durchschnittlich 3,2 Bedarfen pro Klient:in. Somit setzte sich hier die Tendenz von 2020 von mehreren Bedarfen pro Klient:in fort.

Zahlen & Daten 2020:

Im Jahr 2020 wurden in den Fachstellen des BNS 1337 Klient:innen beraten und insgesamt 1.670 Schutzbedürftigkeiten festgestellt. Die durchschnittliche Anzahl an erfassten Schutzbedarfen pro Klient:in betrug somit 1,2. Somit zeigte sich, dass die Klient:innen oft multiple Schutzbedürftigkeiten haben (z.B. ein Kind, das traumatisiert ist). Ähnlich zeigte sich auch, dass die Klient:innen oft mehrere Bedarfe in Zusammenhang mit ihrer Schutzbedürftigkeit haben: So wurden 2020 insgesamt 3.568 Bedarfe bei den Klient:innen festgestellt. Die Bedarfe können u.a. die Durchführung des Asylverfahrens, die Unterbringung, die Gesundheitsversorgung, psychotherapeutische / psychiatrische Versorgung, Leistungen im Kontext von Behinderungen, kinder- und jugendrechtliche Bedürfnisse, schwangerschaftsbezogene Versorgungsbedürfnisse oder geschlechtsspezifische Themen betreffen. Die durchschnittliche Anzahl an Bedarfen pro Klient:in lag bei 2,7.

Kontakt:

Elena Litzmann
Koordinatorin für Datenmanagement